AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON AKTIENURKUNDEN

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches sowie mehrerer weiterer Gesetze (poln. GBl. 2019, Pos. 1798), im Folgenden „Gesetz“ genannt, teilt FIXIT SA (nachfolgend „Gesellschaft“) ihren Aktionären mit, dass die verpflichtende Dematerialisierung von Aktien ins polnische Rechtssystem eingeführt wurde. Dies bedeutet, dass die physischen Aktienurkunden durch einen elektronischen Eintrag im Aktienregister, das von einer in Art. 328¹ § 2 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches in der durch das Gesetz festgelegten Fassung genannten Stelle geführt wird, ersetzt werden.

 

Gemäß den eingeführten Änderungen verlieren die von der Gesellschaft ausgegebenen Aktienurkunden kraft Gesetzes zum 1. März 2021 ihre Rechtswirksamkeit. Nach diesem Datum stellen Aktienurkunden keinen Nachweis mehr für die Aktionärseigenschaft dar, sondern dienen ausschließlich als Beweisdokumente, die für die Aktualisierung des elektronischen Aktienregisters erforderlich sind.

 

Nach dem 1. März 2026 verlieren Aktionäre, deren Aktienurkunden nicht bei der Gesellschaft eingereicht und nicht im elektronischen Aktienregister erfasst wurden, den Schutz ihrer Mitgliedschaftsrechte.

 

Im Zusammenhang damit fordert der Vorstand der Gesellschaft alle Aktionäre auf, ihre Aktienurkunden spätestens bis zum 31. Dezember 2020 beim Sitz der Gesellschaft, ul. Nad Serafą 56a, 30-864 Kraków, einzureichen, damit diese in elektronische Einträge umgewandelt werden können. Die Einreichung der Aktienurkunden bei der Gesellschaft erfolgt gegen eine schriftliche Bestätigung, die dem Aktionär ausgestellt wird.

 

Weitere Informationen zur Dematerialisierung von Aktien erhalten Sie unter der Telefonnummer: +48 12 25 44 033.
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